Wer oder was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und speichert.
Diese Informationen werden z. B. von Banken, Vermietern und Vertragspartnern genutzt, um deine Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.
Tipp:
Privatpersonen können kostenlos eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA anfordern (nur für den persönlichen Gebrauch).
Für offizielle Zwecke (z. B. Vermieter) eignet sich der kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsCheck.
Unternehmen können ebenfalls Bonitätsauskünfte und Bewertungen einholen.
Welche SCHUFA-Einträge können gelöscht werden?
Eine Löschung ist möglich bei:
Fehlerhaften Einträgen
Einträgen ohne Berechtigung
Verwechslungen von Personen
Forderungen, die bereits verjährt sind
Neu: Seit kurzem gibt es vereinfachte Verfahren für Falscheinträge, die direkt online beantragt werden können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Löschung
SCHUFA-Auskunft anfordern
Fordere deine Auskunft direkt bei schufa.de an – nicht über teure Drittanbieter.
Daten prüfen
Kontrolliere deine Auskunft sorgfältig auf Fehler, alte oder falsche Einträge.
Offene Forderungen begleichen
Berechtigte Einträge können nur gelöscht werden, wenn Forderungen vollständig bezahlt sind.
Löschung beantragen
Bei unberechtigten Einträgen: Wende dich direkt an den Gläubiger.
Bei Falscheinträgen: Stelle den Antrag direkt bei der SCHUFA.
Erneut prüfen
Nach ca. 3–4 Wochen erhältst du eine Rückmeldung. Überprüfe, ob die fehlerhaften Einträge gelöscht wurden.
Musterbrief: Antrag auf Löschung eines SCHUFA-Eintrags
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Antrag auf Löschung eines fehlerhaften/unberechtigten SCHUFA-Eintrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Löschung eines fehlerhaften/unberechtigten Eintrags in meiner SCHUFA-Akte gemäß § 35 Abs. 2 BDSG bzw. Art. 17 DSGVO.
Eintragsnummer: [Eintragsnummer oder Beschreibung]
Gläubiger: [Name des Gläubigers]
Datum des Eintrags: [Datum]
Begründung:
[Erkläre kurz, z. B. "Forderung beglichen am [Datum]" oder "Kein Vertragsverhältnis bestand"].
Ich bitte Sie, den Eintrag unverzüglich zu überprüfen und zu löschen.
Beigefügte Nachweise:
- Zahlungsnachweis
- Schriftverkehr mit dem Gläubiger
- Weitere relevante Dokumente
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie die Durchführung der Löschung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift (bei postalischem Versand)]
[Dein Name]
Alternative Kontaktmöglichkeit
Die SCHUFA bietet auch ein Online-Kontaktformular zur direkten Beantragung an.
Disclaimer
Diese Anleitung und der Musterbrief dienen ausschließlich als allgemeine Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Ansprüche müssen im Einzelfall geprüft werden.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.
Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Mit dieser Anleitung hast du einen klaren Fahrplan, um fehlerhafte SCHUFA-Einträge prüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen.
